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Image 01Information über Urteil zur Kundenabwerbung durch Frau Huscheck
Crottendorf, den 15.05.2013

Wie Ihnen sicher bekannt ist, gab es persönliche und geschäftliche Auseinandersetzungen zwischen der Fa. Weisflog und der Frau Huscheck, die im Zeitraum von 2008 bis 2012 das Unternehmen Saugmatten- und Reinigungsservice Weisflog von uns gepachtet hatte.  Wir möchten uns an dieser Stelle für die dadurch bei Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war, dass Frau Huscheck versuchte, unter unserem Firmennamen und unter Ausnutzung der Geschäftsbeziehungen der Fa. Weisflog ein eigenes Unternehmen aufzubauen. Daraufhin waren wir gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die unlauteren Abwerbungen zu beenden.

Inzwischen liegt ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Leipzig – Kammer für Handelssachen – vom 26.04.2013 (Anlage) vor, das bestätigt, dass Frau Huschecks Aktivitäten gegenüber unseren Kunden als unlautere Abwerbungen zu qualifizieren sind, ihr ähnliches Verhalten für die Zukunft untersagt und den Gebrauch der Firma verbietet.
Sollten Sie mit den jahrelangen Dienstleistungen der Fa. Weisflog zufrieden gewesen sein und uns lediglich aufgrund von falschen Informationen „den Rücken gekehrt“ haben, würden wir uns freuen, mit Ihnen wieder an die alten Geschäftsbeziehungen anzuknüpfen. Nach diesem Urteil steht dem rechtlich nichts mehr im Wege.

Wir sind am schnellsten erreichbar unter 0151 55 77 5097.

Danke für Ihre Bemühungen und eine gute Zeit wünscht Ihnen die Firma Weisflog.

Mit freundlichen Grüßen

L. Weisflog

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:: Wichtige Information

Hier finden Sie das Urteil vom Landgericht Leipzig, auf das wir uns im Text beziehen.

Urteil als pdf :urteil

Daneben noch unser anwaltliches Schreiben an unsere Kunden zur Klärung des Sachstandes, insbesondere zu den letzten Anschreiben von Fr. Huschek an unsere Kunden.

Schreiben als pdf: